Die gesetzliche Gefährdungsbeurteilung verpflichtet Unternehmen, die psychische Belastung ihrer Mitarbeitenden regelmäßig zu bewerten. Ziel ist es, Risiken für die psychische Gesundheit frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen.
Dabei werden Arbeitsbedingungen, Arbeitsbelastung und mögliche Stressfaktoren analysiert. Die Ergebnisse müssen dokumentiert und den Mitarbeitenden sowie den Verantwortlichen zugänglich gemacht werden. So soll ein gesundes Arbeitsumfeld geschaffen und die psychische Gesundheit langfristig geschützt werden.

Ich begleite Sie bei der Durchführung der gesetzlichen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach § 5 ArbSchG – praxisnah, anonym und nachhaltig verwertbar.
Hier bitte mehr Informationen zur Gefährdungsbeurteilung
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Format: Präsenz vor Ort
Dauer: 1 Tag
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